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Asyl, Immigration

Jeder Mensch, der verfolgt wird, dessen Leben in seiner Heimat bedroht ist, hat Anrecht auf Schutz und Hilfe für die Zeit, in welcher die Bedrohung besteht. Im Gegensatz dazu steht Immigration, welche eine eigenverantwortliche Entscheidung des jeweiligen Menschen ist und nicht die Aufgabe der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft soll umfassend Asyl und Schutz an alle Menschen gewähren, welche in den Ländern, in denen sie beheimatet sind, verfolgt oder bedroht werden und bei welchen die Landesgrenze an die der Schweiz stossen. Die Gemeinschaft soll Asyl und Schutz ablehnen, sollte der Mensch seit der Flucht bereits ein sicheres Land betreten haben. Sobald die Bedrohung nicht mehr vorhanden ist, soll sich die Gemeinschaft dafür einsetzen, dass die Menschen umgehend in ihre angestammte Heimat zurückfinden und am Wideraufbau und Neuorientierung ihres Landes mitarbeiten können. Menschen, die in unserer Gemeinschaft Schutz, Asyl oder andere Hilfe erhalten, aber im Gegenzug unsere Fürsorge und Leistungen ausbeuten oder dies als Sprungbrett krimineller Aktionen missbrauchen, sollen die Gemeinschaft umgehend und ohne Kompromiss verlassen müssen.

Wie wir dies in die Tat umsetzen

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